Ashio whistleblowing software
Interne Meldestelle

Wer kann interne Meldestelle sein? Ihre Optionen nach dem HinSchG.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt eine interne Meldestelle — aber wer darf sie betreiben? Ein interner Mitarbeiter, ein externer Anwalt oder ein spezialisierter Dienstleister? Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie haben, welche Anforderungen gelten und welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

Grundlagen

Was ist eine interne Meldestelle?

Eine interne Meldestelle ist die organisatorische Einheit im Unternehmen, die Hinweise auf GesetzesverstĂ¶ĂŸe und MissstĂ€nde entgegennimmt, prĂŒft und bearbeitet. Nach § 14 HinSchG muss jedes Unternehmen ab 50 BeschĂ€ftigten eine solche Stelle einrichten. Sie ist der zentrale Anlaufpunkt fĂŒr Whistleblower — und damit das HerzstĂŒck des Hinweisgebersystems. Entscheidend ist: Die Meldestelle muss unabhĂ€ngig, unparteiisch und vertraulich arbeiten können.

Optionen

Drei Wege zur internen Meldestelle

Das HinSchG lĂ€sst Ihnen bewusst Spielraum, wer die Meldestelle betreibt. Jede Option hat Vor- und Nachteile — hier der Überblick:

Interner Beauftragter

Sie benennen einen eigenen Mitarbeiter — z. B. aus Compliance, Recht oder Personal. Vorteil: Kennt das Unternehmen, kurze Wege. Nachteil: Mögliche Interessenkonflikte, begrenzte KapazitĂ€t, schwierige Wahrung der Vertraulichkeit in kleinen Teams.

Externer Rechtsanwalt

Sie beauftragen eine externe Kanzlei als Meldestelle. Vorteil: Juristische Expertise, Vertraulichkeit durch Anwaltsgeheimnis. Nachteil: Höhere Kosten, kein 24/7-Betrieb, kein automatisiertes Fallmanagement ohne zusÀtzliche Software.

Externer Dienstleister (SaaS)

Sie nutzen eine spezialisierte Plattform wie Ashio. Vorteil: Sofort einsatzbereit, echte AnonymitĂ€t, automatische Fristen, keine Interessenkonflikte, ISO-27001-Hosting. Nachteil: Monatliche Kosten (ab 20 €).

Anforderungen

Diese Anforderungen muss jede Meldestelle erfĂŒllen

UnabhĂ€ngig davon, ob Sie sich fĂŒr einen internen Beauftragten, einen Anwalt oder einen Dienstleister entscheiden: Die folgenden rechtlichen Anforderungen gelten immer — und sie sind streng:

  • UnabhĂ€ngigkeit: Die Meldestelle muss weisungsfrei arbeiten können und darf keinen Interessenkonflikten unterliegen.
  • Fachkunde: Der Betreiber muss ĂŒber die notwendige Qualifikation verfĂŒgen — Kenntnisse im HinSchG, DSGVO und Arbeitsrecht sind Pflicht.
  • Vertraulichkeit: Die IdentitĂ€t des Whistleblowers muss geschĂŒtzt werden. DSGVO-konforme Verarbeitung aller personenbezogenen Daten ist zwingend.
  • 7-Tage-BestĂ€tigung: Jede Meldung muss innerhalb von 7 Tagen bestĂ€tigt werden — automatisiert oder manuell.
  • Dokumentation: Jeder Verfahrensschritt muss revisionssicher dokumentiert werden. Aufbewahrungsfrist: mindestens 3 Jahre.

FAQ

HĂ€ufige Fragen zur internen Meldestelle

Kann der Betriebsrat interne Meldestelle sein?+

Nein. Der Betriebsrat ist keine geeignete Stelle im Sinne des HinSchG. Er hat andere gesetzliche Aufgaben und unterliegt nicht denselben UnabhÀngigkeits- und Vertraulichkeitsanforderungen. Der Betriebsrat kann jedoch bei der Ausgestaltung des Meldeverfahrens mitbestimmen.

Darf die Meldestelle auch der GeschĂ€ftsfĂŒhrung unterstellt sein?+

Das ist heikel. Das HinSchG verlangt, dass die Meldestelle ihre Aufgaben unabhĂ€ngig wahrnehmen kann. Wenn der Meldestellenbeauftragte direkt der GeschĂ€ftsfĂŒhrung unterstellt ist, entsteht ein Interessenkonflikt — besonders wenn Meldungen die GeschĂ€ftsfĂŒhrung selbst betreffen. Besser: direkte Anbindung an ein Aufsichtsgremium oder eine externe Lösung.

Können mehrere Personen gemeinsam die Meldestelle betreiben?+

Ja. Das Gesetz spricht ausdrĂŒcklich von einer oder mehreren Personen. Ein Team aus internen und externen Beauftragten ist zulĂ€ssig und in der Praxis oft die beste Lösung: interne Kenntnis des Unternehmens kombiniert mit externer UnabhĂ€ngigkeit.

Kann ich die Meldestelle komplett auslagern?+

Ja. § 14 Abs. 2 HinSchG erlaubt ausdrĂŒcklich die Auslagerung an einen externen Dritten. Ein spezialisierter Dienstleister wie Ashio ĂŒbernimmt dann den technischen Betrieb der Meldestelle — Sie benennen nur noch einen internen Ansprechpartner. Das ist fĂŒr die meisten KMU die praktikabelste Lösung.

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