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Interne Meldestelle

Wer kann interne Meldestelle sein? Ihre Optionen nach dem HinSchG.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt eine interne Meldestelle — aber wer darf sie betreiben? Ein interner Mitarbeiter, ein externer Anwalt oder ein spezialisierter Dienstleister? Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie haben, welche Anforderungen gelten und welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

Zuletzt geprüft: 7. Oktober 2026

Grundlagen

Was ist eine interne Meldestelle?

Eine interne Meldestelle ist die organisatorische Einheit im Unternehmen, die Hinweise auf Gesetzesverstöße und Missstände entgegennimmt, prüft und bearbeitet. Nach § 14 HinSchG muss jedes Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine solche Stelle einrichten. Sie ist der zentrale Anlaufpunkt für Whistleblower — und damit das Herzstück des Hinweisgebersystems. Entscheidend ist: Die Meldestelle muss unabhängig, unparteiisch und vertraulich arbeiten können.

Optionen

Drei Wege zur internen Meldestelle

Das HinSchG lässt Ihnen bewusst Spielraum, wer die Meldestelle betreibt. Jede Option hat Vor- und Nachteile — hier der Überblick:

Interner Beauftragter

Sie benennen einen eigenen Mitarbeiter — z. B. aus Compliance, Recht oder Personal. Vorteil: Kennt das Unternehmen, kurze Wege. Nachteil: Mögliche Interessenkonflikte, begrenzte Kapazität, schwierige Wahrung der Vertraulichkeit in kleinen Teams.

Externer Rechtsanwalt

Sie beauftragen eine externe Kanzlei als Meldestelle. Vorteil: Juristische Expertise, Vertraulichkeit durch Anwaltsgeheimnis. Nachteil: Höhere Kosten, kein 24/7-Betrieb, kein automatisiertes Fallmanagement ohne zusätzliche Software.

Externer Dienstleister (SaaS)

Sie nutzen eine spezialisierte Plattform wie Ashio. Vorteil: Sofort einsatzbereit, echte Anonymität, automatische Fristen, keine Interessenkonflikte, ISO-27001-Hosting. Nachteil: Monatliche Kosten (ab 23 €).

Anforderungen

Diese Anforderungen muss jede Meldestelle erfüllen

Unabhängig davon, ob Sie sich für einen internen Beauftragten, einen Anwalt oder einen Dienstleister entscheiden: Die folgenden rechtlichen Anforderungen gelten immer — und sie sind streng:

  • Unabhängigkeit: Die Meldestelle muss weisungsfrei arbeiten können und darf keinen Interessenkonflikten unterliegen.
  • Fachkunde: Der Betreiber muss über die notwendige Qualifikation verfügen — Kenntnisse im HinSchG, DSGVO und Arbeitsrecht sind Pflicht.
  • Vertraulichkeit: Die Identität des Whistleblowers muss geschützt werden. DSGVO-konforme Verarbeitung aller personenbezogenen Daten ist zwingend.
  • 7-Tage-Bestätigung: Jede Meldung muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden — automatisiert oder manuell.
  • Dokumentation: Jeder Verfahrensschritt muss revisionssicher dokumentiert werden. Aufbewahrungsfrist: mindestens 3 Jahre.

FAQ

Häufige Fragen zur internen Meldestelle

Kann der Betriebsrat interne Meldestelle sein?+

Nein. Der Betriebsrat ist keine geeignete Stelle im Sinne des HinSchG. Er hat andere gesetzliche Aufgaben und unterliegt nicht denselben Unabhängigkeits- und Vertraulichkeitsanforderungen. Der Betriebsrat kann jedoch bei der Ausgestaltung des Meldeverfahrens mitbestimmen.

Darf die Meldestelle auch der Geschäftsführung unterstellt sein?+

Das ist heikel. Das HinSchG verlangt, dass die Meldestelle ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann. Wenn der Meldestellenbeauftragte direkt der Geschäftsführung unterstellt ist, entsteht ein Interessenkonflikt — besonders wenn Meldungen die Geschäftsführung selbst betreffen. Besser: direkte Anbindung an ein Aufsichtsgremium oder eine externe Lösung.

Können mehrere Personen gemeinsam die Meldestelle betreiben?+

Ja. Das Gesetz spricht ausdrücklich von einer oder mehreren Personen. Ein Team aus internen und externen Beauftragten ist zulässig und in der Praxis oft die beste Lösung: interne Kenntnis des Unternehmens kombiniert mit externer Unabhängigkeit.

Kann ich die Meldestelle komplett auslagern?+

Ja. § 14 Abs. 2 HinSchG erlaubt ausdrücklich die Auslagerung an einen externen Dritten. Ein spezialisierter Dienstleister wie Ashio übernimmt dann den technischen Betrieb der Meldestelle — Sie benennen nur noch einen internen Ansprechpartner. Das ist für die meisten KMU die praktikabelste Lösung.

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