Glossar
Whistleblowing- und Compliance-Begriffe, verständlich erklärt.
Das Vokabular, das Ihnen in der EU-Whistleblowing-Richtlinie, in Einkaufsfragebögen und in Gesprächen mit der Datenschutzaufsicht begegnet. Kurze Definitionen, kein Fachjargon.
Warum diese Liste
Ein Wort, eine Bedeutung.
Die Whistleblowing-Terminologie driftet zwischen Richtlinie, nationalem Recht, Prüfern und Anbietern auseinander. Das sind die Definitionen, die wir verwenden – und an denen wir uns in unserem eigenen Produkt und unserer Dokumentation messen lassen.
Begriffe
Definitionen.
- Hinweisgeber
- Eine Person, die einen Rechtsverstoß oder schweres Fehlverhalten meldet, von dem sie in einem beruflichen Kontext erfahren hat. Nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 umfasst das Beschäftigte, Auftragnehmer, Lieferanten, Anteilseigner und Freiwillige.
- Whistleblowing
- Die Meldung dieses Verstoßes über einen internen Kanal, einen externen Kanal oder beide.
- Interner Meldekanal
- Der vertrauliche Weg innerhalb einer Organisation, um Meldungen entgegenzunehmen. In der EU verpflichtend für Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten.
- Externer Meldekanal
- Ein Weg außerhalb der Organisation, etwa eine Aufsichtsbehörde oder ein Ombudsmann. Hinweisgeber können ihn statt des internen Kanals oder danach nutzen.
- Richtlinie (EU) 2019/1937
- Die EU-Whistleblowing-Richtlinie. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgeber zu schützen, und Organisationen, interne Kanäle zu betreiben. Umsetzungsfrist: 17. Dezember 2021.
- Bestätigung
- Die schriftliche Bestätigung an den Hinweisgeber, dass seine Meldung eingegangen ist. Nach der Richtlinie innerhalb von 7 Tagen fällig.
- Rückmeldung
- Die Information an den Hinweisgeber über den Stand der Nachverfolgung seiner Meldung. Fällig innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung.
- Nachverfolgung
- Jeder Schritt nach Eingang einer Meldung: Bewertung, Untersuchung, Entscheidung und die Antwort an den Hinweisgeber.
- Repressalien
- Jeder Nachteil, der jemandem entsteht, weil er gemeldet hat, etwa Kündigung, Herabstufung oder Belästigung. Von der Richtlinie verboten.
- Anonyme Meldung
- Eine Meldung ohne Angaben zur Identität. Die Meldeformulare von Ashio setzen keine Cookies und speichern keine IP-Adressen.
- Vertrauliche Meldung
- Eine Meldung, bei der die Organisation weiß, wer gemeldet hat, die Identität aber vor weiterer Offenlegung geschützt ist.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Verschlüsselung im Browser des Hinweisgebers, sodass der Server nur Chiffretext speichert und die Meldung nicht lesen kann.
- Zero-Access-Architektur
- Ein Design, bei dem der Betreiber Kundeninhalte überhaupt nicht entschlüsseln kann – auch nicht mit direktem Datenbankzugriff.
- Audit-Trail
- Der unveränderliche, mit Zeitstempeln versehene Datensatz jedes Ereignisses in einem Fall: erstellt, zugewiesen, bestätigt, beantwortet, geschlossen.
- Pseudonymisierung
- Das Ersetzen identifizierender Daten durch eine Referenz, sodass sie ohne zusätzliche Informationen keiner Person mehr zugeordnet werden können.
- Aufbewahrungsfrist
- Wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden, bevor sie gelöscht werden. Von Ihrer Organisation festgelegt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
- ISO 37002
- Die internationale Norm für Hinweisgeberschutz-Managementsysteme. Sie beschreibt, wie ein Kanal gesteuert, betrieben und überprüft werden sollte.
- ISO 27001
- Die Norm für Informationssicherheit. Die Server, auf denen Ashio läuft, sind in der Schweiz nach ISO 27001 zertifiziert.
Sehen Sie die Definitionen in einem laufenden Kanal.
Die Fristen von 7 Tagen und 3 Monaten, der Audit-Trail und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stecken alle im Produkt. 14 Tage kostenlos testen, ohne Karte.
